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   BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 2.96   

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BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 2.96 (https://dejure.org/1997,2051)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1997 - 7 C 2.96 (https://dejure.org/1997,2051)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1997 - 7 C 2.96 (https://dejure.org/1997,2051)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Treuhandanstalt - Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben - Klagebefugnis - Verfügungsberechtigung - Eigentumsverzicht - Grundstücksbegriff - Buchgrundstück - Überschuldung - Unlautere Machenschaften - Nötigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; Wirtschaftseinheit; unbebaute Grundstücke; unlautere Machenschaften; ökonomischer Zwang; Eigentumsverzicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 380
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 2.96
    Vor diesem Hintergrund war die Aussicht, ohne einen umfassenden Verzicht auch das verschuldete Grundstück behalten zu müssen, auch ein Nachteil, welcher bei objektiver Betrachtung regelmäßig geeignet war, jeden besonnenen Eigentümer zu dem erstrebten Verhalten des Gesamtverzichts zu bestimmen (vgl. BVerwGE 100, 310 (315) [BVerwG 29.02.1996 - 7 C 59/94]).
  • BVerwG, 22.08.1996 - 7 C 74.94

    Offene Vermögensfragen - Buchgrundstück als überschuldetes Grundstück, Zeitwert

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 2.96
    Dieser Unterschied hat auch Bedeutung für die Fälle, in denen die Rückübertragung einer wirtschaftlichen Einheit beansprucht wird, die - wie hier - teils aus bebauten, teils aus nicht bebauten rechtlich selbständigen Grundstücken besteht; denn nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 22. August 1996 - BVerwG 7 C 74.94 - (ZOV 1996, 430 = VIZ 1996, 704)) stellt § 1 Abs. 2 VermG auf das Buchgrundstück ab.
  • BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 26.95

    Offene Vermögensfragen - Klagebefugnis der Treuhandanstalt gegen

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 2.96
    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 26.95 - und vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 44.95 - entschieden, daß die Beigeladene zu 2 durch eine nach § 3 Abs. 1 VermG nicht gerechtfertigte Feststellung einer Berechtigung in ihren Rechten verletzt sein kann, wenn ihr nach § 3 der 3. DVO/TreuhG Eigentumsrechte an früher landwirtschaftlich genutzten Grundstücken in treuhänderische Verwaltung übertragen wurden und sie gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c VZOG in bezug auf diese Grundstücke verfügungsbefugt ist; ihr steht dann das Recht zur Klage gegen einen Rückübertragungsbescheid und demgemäß auch zur Einlegung einer Revision zu.
  • BVerwG, 03.08.1993 - 7 B 109.93

    Offene Vermögensfragen - Vermietetes Grundstück - Verzicht auf Eigentum

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 2.96
    Dies hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 3. August 1993 - BVerwG 7 B 109.93 - (Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 7) für ein Trümmergrundstück entschieden und mit dem Zweck der Vorschrift begründet.
  • BVerwG, 12.12.1996 - 7 C 44.95

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 2.96
    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 26.95 - und vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 44.95 - entschieden, daß die Beigeladene zu 2 durch eine nach § 3 Abs. 1 VermG nicht gerechtfertigte Feststellung einer Berechtigung in ihren Rechten verletzt sein kann, wenn ihr nach § 3 der 3. DVO/TreuhG Eigentumsrechte an früher landwirtschaftlich genutzten Grundstücken in treuhänderische Verwaltung übertragen wurden und sie gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c VZOG in bezug auf diese Grundstücke verfügungsbefugt ist; ihr steht dann das Recht zur Klage gegen einen Rückübertragungsbescheid und demgemäß auch zur Einlegung einer Revision zu.
  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 32.00

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; Gesamtverzicht auf bebaute

    Die Aussicht, ohne umfassenden Verzicht auch das verschuldete Grundstück behalten zu müssen, war ein Nachteil, der bei objektiver Betrachtung regelmäßig geeignet war, jeden besonnenen Eigentümer zu dem erstrebten Verhalten des Gesamtverzichts zu bestimmen (Urteile vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 101 S. 306 , vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 4.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 151 S. 459 und vom 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 305 S. 9 ).

    c) Das für den Tatbestand der Nötigung erforderliche Element der Rechtswidrigkeit des behördlichen Verlangens (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 S. 191 und Beschluss vom 6. Juni 2000 - BVerwG 8 B 98.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 14) ergibt sich im Regelfall daraus, dass das Recht der DDR keine Verpflichtung zur Erklärung eines Gesamtverzichts begründete (vgl. Urteile vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 Nr. 101 S. 306 und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 31.00 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 1 Abs. 2 VermG vorgesehen).

    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - im Falle eines Bauernhofs die Rückübertragung einer wirtschaftlichen Einheit beansprucht wird, die teils aus bebauten, teils aus nicht bebauten Flächen besteht (Urteile vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 101 S. 306 und vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 4.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 151 S. 459 ).

    Gegenstand der Schädigung nach § 1 Abs. 2 VermG ist nämlich das Grundstück im Rechtssinne (Urteile vom 22. August 1996 - BVerwG 7 C 74.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 85 S. 256 m.w.N. und vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - a.a.O.), also ein bestimmter Teil der Erdoberfläche, der als solcher im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes unter einer besonderen Nummer gebucht ist (Palandt, BGB, 60. Auflage vor § 873 Rn. 1; RGZ 84, 265, 270).

  • BVerwG, 24.08.1999 - 8 C 24.98

    Beweis des ersten Anscheins, Anscheinsbeweis, Aufklärungspflicht,

    Nach der materiellrechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts, die mit der des Bundesverwaltungsgerichts übereinstimmt (vgl. u.a. Urteil vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 101 S. 306), ist die behördliche Erklärung, den Eigentumsverzicht auf ein bebautes Grundstück, dessen Überschuldung aufgrund nicht kostendeckender Mieten eingetreten war oder unmittelbar bevorstand, nur zu genehmigen, wenn auf das Eigentum an unbebauten Grundstücken verzichtet wird, regelmäßig eine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG.

    Die Wertung des § 1 Abs. 2 VermG spricht zwar dafür, eine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG anzunehmen, wenn die Genehmigung des Eigentumsverzichts auf ein bebautes Grundstück, dessen Überschuldung aufgrund nicht kostendeckender Mieten eingetreten war oder unmittelbar bevorstand, von dem Verzicht auf das Eigentum an unbebauten Grundstücken abhängig gemacht wurde (vgl. u.a. Urteil vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 31.00

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; nicht kostendeckende

    Die Aussicht, ohne umfassenden Verzicht auch das verschuldete Grundstück behalten zu müssen, war ein Nachteil, der bei objektiver Betrachtung regelmäßig geeignet gewesen ist, jeden besonnenen Eigentümer zu dem erstrebten Verhalten des Gesamtverzichts zu bestimmen (Urteile vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 101 S. 306 , vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 4.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 151 S. 459 und vom 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 305 S. 9 ).

    c) Das für den Tatbestand der Nötigung erforderliche Element der Rechtswidrigkeit des behördlichen Verlangens (stRspr, vgl. Beschluss vom 6. Juni 2000 - BVerwG 8 B 98.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 14 S. 44) liegt darin begründet, dass das Verlangen nach einem umfassenden Verzicht weder von der Rechts- oder Verwaltungspraxis der DDR noch im Hinblick auf die besonderen Umstände des vorliegenden Falls gerechtfertigt war (Urteil vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - a.a.O. S. 308).

  • BVerwG, 29.06.2005 - 8 C 9.04

    Erbverzicht; Überschuldung; Mietwohngrundstück; Buchgrundstück;

    Zwar stellt die Vorschrift nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 101 S. 306; vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 21 S. 86) auf das mit einem Mietwohnhaus bebaute Buchgrundstück - hier: das Flurstück 96/1 - ab.
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 13.97

    Eigentumsaufgabe wegen Überschuldung; bebautes Grundstück i.S.d. § 1 Abs. 2

    Der Rückgabeanspruch setzt daher den überschuldungsbedingten Verlust eines bebauten und - zumindest gleichgewichtig mit einer etwaigen Eigennutzung - vermieteten Grundstücks voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 101; Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - VIZ 1997, 475; Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 51.96 - ZOV 1998, 62).
  • BVerwG, 17.01.2001 - 7 B 167.00

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels

    Dagegen wäre - wie der Senat in seinem auch vom Verwaltungsgericht herangezogenen Urteil vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 101, bestätigt durch Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 4.97 - Buchholz a.a.O. Nr. 151) ausgeführt hat - die behördliche Forderung nach einem über das überschuldete Grundstück hinausgreifenden Eigentumsverzicht von der Rechts- oder Verwaltungspraxis der DDR nicht gedeckt und müsste daher regelmäßig als Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG angesehen werden.

    Aus dem soeben Ausgeführten folgt zugleich, dass die in der Beschwerdebegründung vorgebrachte Divergenzrüge nicht berechtigt ist; denn das Verwaltungsgericht weicht nicht von dem erwähnten Urteil des Senats vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - (a.a.O.) ab.

  • VG Gera, 08.12.1999 - 2 K 431/95

    Rückübertragung verschiedener Grundstücke nach dem Gesetz über die Regelung

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  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 23.00

    Rückübertragung an Erbengemeinschaft; Erbengemeinschaft; Erbanteil; Berechtigter,

    § 1 Abs. 2 VermG stellt auf das Buchgrundstück ab (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 101 S. 306).
  • BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 4.97

    Eigentumsverzicht; Überschuldung; landwirtschaftliches Anwesen; unlautere

    Daraus folgt, daß der Beigeladene zu dem Verzicht auf diese Flurstücke, der in der Rechtsordnung der DDR nicht vorgesehen war, im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG genötigt wurde und daher auch insoweit rückgabeberechtigt ist (vgl. Urteil vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 101).
  • BVerwG, 12.03.1997 - 7 B 3.97

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge

    Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; denn das Revisionsverfahren kann dem Senat Gelegenheit dazu bieten, seine Rechtsprechung zum Begriff des bebauten Grundstücks im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG (Urteil vom 22. August 1996 - BVerwG 7 C 74.94 - ZOV 1996, 430 = VIZ 1996, 704; Urteil vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - bisher nicht veröffentlicht) fortzuentwickeln.
  • VG Leipzig, 14.08.2013 - 1 K 562/11

    Abgrenzung zwischen einem Grundstück im Rechtssinne und einem Flurstück;

  • BVerwG, 11.04.2001 - 8 B 66.01

    Voraussetzungen einer Divergenzrüge - Bloße Wiedergabe des Gesetzeswortlauts

  • BVerwG, 14.01.1998 - 7 B 451.97

    Eigengebrauch eines Grundstücks - Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer

  • BVerwG, 31.07.1997 - 7 B 250.97

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

  • VG Leipzig, 20.06.2000 - 7 K 514/97

    Auskehr des Erlöses aus investiver Veräußerung eines Grundstücks; Unmöglichkeit

  • BVerwG, 21.01.2000 - 7 B 174.99
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